Energiegemeinschaften

Unser EVG / vEVG / LEG Angebot

Eigenverbrauchsnutzung

Produkte für die Anwendung der Eigenverbrauchsregelung gemäss Energiegesetz (EnG) und Energieverordnung (EnV). Eine oder mehrere Verbrauchsstätten mit einem oder mehreren Endverbrauchern und einer oder mehreren Erzeugungsanlagen sind am gleichen Netzanschlusspunkt an das Verteilnetz der EW Wald AG angeschlossen und liegen hinter einer Haupt- / Überschussmessung. Die produzierte Energie wird ganz oder teilweise von diesen Verbrauchsstätten verbraucht (Eigenverbrauch). Jede Verbrauchsstätte wird separat gemessen und abgerechnet. Die Haupt- / Überschussmessung erfasst den Gesamtbezug aus dem Netz und die Einspeisung der Überschussproduktion separat. Die überschüssige Produktion wird dem Betreiber der Erzeugungsanlage gemäss aktuellem Rückliefertarif vergütet. Der Netzbezug wird entsprechend verrechnet.
Es ist die aktuelle Fassung des Handbuch Eigenverbrauchsregelung (HER – CH) des VSE zu beachten.
 

Eigenverbrauch EW Wald AG

Eigenverbrauch⁺ - Die Eigenverbrauchslösung der EW Wald AG

Mit dem Produkte Eigenverbrauch+, einer Eigenverbrauchslösung nach EnG Art. 16 (auch Praxismodell genannt), bietet die EW Wald AG Ihren Kunden eine, auf der bestehenden Messinfrastruktur aufgebaute, viertelstundenbasierte Abrechnungslösung. Zusätzlich kann jeder Teilnehmer der Eigenverbrauchslösung seine Energieflüsse via Webzugriff abrufen.

Anleitung zur smart-me Cloud

Virtuelle Eigenverbrauchsgemeinschaft (vEVG)

Ab 2025 kann sich eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) auch mit angrenzenden Liegenschaften digital zusammenschliessen. Es kann gemeinsam Energie erzeugt, gespeichert und überschüssiger Strom miteinander geteilt werden. Mieter und Stockwerkeigentümer profitieren so von Strombezug aus einer lokalen Gemeinschaft, ohne selbst investieren zu müssen. Produzierende Teilnehmer können ihren überschüssigen Strom innerhalb der vEVG verkaufen, anstatt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen.

 

Wann können Sie mit virtuellen EVG loslegen?

Ab dem 1. Januar 2025 können virtuelle EVG gegründet werden. Haben Sie Interesse an einer virtuellen EVG und wollen aktiv die lokale Energiezukunft mitzugestalten?
Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne zu den weiteren Schritten.

Wie funktioniert eine virtuelle EVG

In einer virtuellen EVG können verschiedene Parteien, wie Unternehmen und Privathaushalte ihre Stromproduktion und -nutzung bündeln, auch wenn sie keine gemeinsame physische PV-Anlage besitzen.
Die Produktion der PV-Anlagen innerhalb der EVG und der Stromverbrauch der einzelnen Teilnehmer werden über einen virtuellen Zähler miteinander verbunden und abgerechnet. Dies öffnet das Modell für Mieter und Eigentümer von benachbarten Liegenschaften, die bisher nicht von der dezentralen  Stromproduktion durch PV-Anlagen profitieren konnten.
Bei einem vEVG liegen sämtliche Zähler in der Verantwortung des EW Wald, welche die Messung und Abrechnung übernimmt.
Sollte die produzierte Energie nicht ausreichen, sorgt EW Wald für eine ergänzende Stromversorgung aus ihrem Netz. So wird sichergestellt, dass die Teilnehmer jederzeit zuverlässig mit Energie versorgt werden.
 

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen virtuelles EVG gründen zu können?

Mindestens eine Stromerzeugungsanlage
Die Mitglieder einer virtuellen EVG müssen mindestens eine Anlage zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, wie z.B. eine Solaranlage, betreiben.

 

Mindestens zwei Teilnehmer des gleichen Gebäudes oder Netzanschlusspunktes
Die Parteien müssen sich auf der gleichen Netzebene befinden und am selben Netzanschlusspunkt angeschlossen sein. Informationen hierzu können Sie bei uns anfragen.

 

Struktur & Organisation
Die Teilnehmer des vEVG bleiben Kunden des EW Wald (grundversorgte Endverbraucher). Eine vertragliche Vereinbarung regelt die Stromlieferung zwischen den Teilnehmern und dem den PV-Produzenten.

 

Smart Meter
Nur durch den Einsatz von digitalen Stromzählern kann der innerhalb des virtuellen EVG erzeugte Strom präzise gemessen und abgerechnet werden. Alle Zähler liegen in der Verantwortung des EW Wald. Wir übernehmen deren Messung und Abrechnung.

 

Haben Sie Interesse an einer virtuellen EVG und wollen aktiv die lokale Energiezukunft mitzugestalten? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne zu den weiteren Schritten.

Jetzt Informationen zu vEVG erhalten

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Gemeinsam Strom erzeugen & verbrauchen

Sie produzieren selbst grünen Strom oder möchten auch ohne eigene Solaranlage 100% Ökostrom beziehen? Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist genau das Richtige für Sie! Jeder kann teilnehmen – egal, ob Mieter, Eigentümer oder KMU.

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es Ihnen, gemeinsam mit anderen in Ihrer Region nachhaltigen Strom über Grundstücksgrenzen hinweg zu erzeugen und zu nutzen. Sowohl Erzeuger als auch Verbraucher profitieren dabei von stabilen Strompreisen.

 

Ab wann gibt es LEG?

Ab dem 1. Quartal 2025 werden die genauen regulatorischen Rahmenbedingungen durch Verordnungen festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie prüfen, ob Ihr Stromanschluss für die Teilnahme an einer LEG geeignet ist.

Die erste Gründung einer LEG ist für den 1. Januar 2026 geplant, sofern die regulatorischen Anforderungen erfüllt sind und genügend interessierte Teilnehmende gefunden werden.

Sind Sie daran interessiert, Teil einer LEG zu werden und aktiv die lokale Energiezukunft mitzugestalten? Dann können Sie sich bereits jetzt unverbindlich registrieren. Sobald alle Voraussetzungen gegeben sind, informieren wir Sie umgehend und begleiten Sie bei den weiteren Schritten.

 

Wie funktioniert eine LEG?

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion und Nutzung von Energie innerhalb eines lokalen oder regionalen Netzwerks. Innerhalb einer LEG können die Mitglieder gemeinsam Energie erzeugen, speichern, nutzen und überschüssigen Strom in das Netz der EW Wald AG einspeisen.

Im Fokus einer LEG stehen erneuerbare Energieträger und die Zusammenarbeit innerhalb der Region, sodass alle Mitglieder von 100 % lokalem, grünem Strom profitieren können.

Der erzeugte Strom einer LEG deckt nicht den gesamten Jahresverbrauch aller Mitglieder. Das EW Wald liefert die restliche benötigte Energie. So bleibt die Versorgung jederzeit gesichert, während die Teilnahme an der LEG zu einer nachhaltigeren Stromversorgung beiträgt.

Welche Voraussetzungen* müssen Sie erfüllen, um eine LEG gründen zu können?

Mindestens eine Solaranlage und 20% Eigenproduktion
Die initialen Mitglieder einer LEG müssen mindestens eine Anlage zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, wie z.B. eine Solaranlage, bereitstellen Ausserdem muss die LEG eine Mindestgrösse von 20% an Elektrizitätserzeugung im Verhältnis zur Anschlussleistung aufweisen.**
 

Mindestens zwei Gründungsmitglieder
Eine LEG kann nur durch die Zusammenarbeit von mindestens zwei Mitgliedern ins Leben gerufen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Mitglieder Privatpersonen oder Unternehmen sind.

 

Rechtliche Struktur & Organisation
Die LEG sollte eine Rechtsform wählen, die ihren Anforderungen entspricht. Eine einfache vertragliche Vereinbarung könnte die einfachste Lösung sein. Zudem sollte ein Vertreter bestimmt werden, der die Gesellschaft nach aussen repräsentiert.

 

Smart Meter
Nur durch den Einsatz von digitalen Stromzählern kann der innerhalb der LEG erzeugte Strom präzise gemessen und abgerechnet werden. Auch ohne diese Zähler können Sie die LEG gründen. Wir installieren die benötigten Smart Meter für Sie.

 

Melden Sie sich direkt über unser Antragsformular an und profitieren Sie von einer optimalen Lösung.

Ich möchte mehr Informationen zu LEG erhalten

 

*Voraussetzungen gemäss Verordnungsentwurf vom Februar 2024.

**Das Verhältnis von Produktionsleistung zur Anschlussleistung ermittelt sich gemäss der folgenden Formel: 
Verhältnis = Produktionsleitung/Anschlussleistung LEG Verbraucher x 100%

 

Unser EVG / vEVG / LEG Angebot

Das EW Wald unterstützt Sie bei der Gründung und bei der Abrechnung Ihrer EVG / vEVG / LEG.
Wir bieten Ihnen sämtliche Leistungen an, damit Sie sorgenfrei von grünem, lokal erzeugten Strom profitieren.
Sei dies als Eigentümer einer Liegenschaft oder Solaranlage oder sei dies als Interessent, der sich einer bestehendem EVG / vEVG / LEG anschliessen möchte.

Hinweis: LEG erst ab 01.01.2026.


Kontakt

Jonastrasse 12
8636 Wald
E-Mail: info@ew-wald.ch

Telefon: 055 256 56 56
Notfallnummer: 055 256 56 50