Angebote & Preise

Wir liefern Energie zu günstigen Preisen

Kundenkategorien

Kundenkategorien bis 50'000 kWh pro Jahr

Haushalt & Kleingewerbe
Der Tarif Haushalt & Kleingewerbe gilt für Niederspannungskunden mit einem elektrischen Energiebezug bis 50'000 kWh pro Jahr, bei denen die eigenen Lasten gesperrt oder gesteuert werden.

Temporäranschlüsse
Unter der Bezeichnung Temporäranschlüsse wird elektrische Energie für Baustrom, Marktplätze, Festhütten und temporäre Anlagen aller Art abgegeben. Für die verrechnete Leistung gilt der in einem Monat gemessene höchste viertelstündige Mittelwert. Pro Monat werden unabhängig der Tarifzeiten mindestens 2 kW beanspruchte Leistung verrechnet.

Objekte ohne Messeinrichtung
Objekte und technische Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für die öffentliche und private Infrastruktur, deren Anschluss nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand mit einer Messeinrichtung ausgerüstet werden kann. Die maximale Anschlussleistung beträgt 2 kW. Die Verrechnung erfolgt einmal jährlich anhand der Konditionen der Kundengruppe Haushalt & Kleingewerbe.

Kundenkategorien über 50'000 kWh pro Jahr

Industrie (MS) Mittelspannung
Der Tarif Industrie MS gilt für Kunden auf Mittelspannungsebene, bei denen die Tarifzeiten gesteuert werden. Für die verrechnete Leistung gilt der in einem Monat gemessene höchste viertelstündliche Mittelwert. Pro Monat werden unabhängig der Tarifzeiten mindestens 10 kW beanspruchte Leistung verrechnet.

Industrie (NS) Niederspannung
Der Tarif Industrie NS gilt für Niederspannungskunden mit einem jährlichen Energiebezug von über 50’000 kWh, bei denen die eigenen Lasten gesperrt oder gesteuert werden. Für die verrechnete Leistung gilt der in einem Monat gemessene höchste viertelstündliche Mittelwert. Pro Monat werden unabhängig der Tarifzeiten mindestens 2 kW beanspruchte Leistung verrechnet.

Detailbestimmungen

Ablesung und Rechnungsstellung
Bei einem Strombezug von weniger als 50'000 kWh im Jahr erfolgt die Rechnungsstellung alle 3 Monate. Bei einem Strombezug von mehr als 50'000 kWh im Jahr erfolgt die Rechnungstellung monatlich.

Verrechnung der Blindenenergie
Bei einem Strombezug von mehr als 50'000 kWh im Jahr erfolgt die Verrechnung der Blindenenergie gemäss nachfolgendem Prinzip: Zulässig sind 42.6% des Wirkenergiebezugs innerhalb der Ableseperiode und der Hochtarifzeit. Die übrigen kVarh werden als Überbezug zu 4.10 Rp./kVarh (exkl. MwSt.) verrechnet.

Flexibilität
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein neues Tarifmodel: Die netzdienliche Steuerung von Geräten wie z.B. Wärmepumpen, Boiler oder E-Auto-Ladestationen ist dabei als Standart vorgesehen. Durch die zeitliche abgestimmte Steuerung wir das Stromnetz gezielt entlastet - das erhöht die Stabilität und senkt den Ausbaubedarf. Wer die Steuerung nicht wünscht, kann die Flexibilität weiterhin selbst nutzen - mit einem Zuschlag von 1.0 Rp./kWh auf den arbeitspreis Netznutzung auf den bezogenen Strom in der jeweiligen Tarifgruppe. 

Zusammensetzung Strompreise

Netznutzung

Die Kosten für den Transport der elektrischen Energie „vom Kraftwerk bis ins Haus“.

Arbeitspreis: Einheitspreis (Rp./kWh)
Leistungspreis: Bezogene Leistungsspitze innerhalb der Abrechnungsperiode (bei Temporär und Industrie) CHF/kW
Systemdienstleistung: Abgabe für die Gewährleistung des zuverlässigen Systembetriebs. (Netzregelung, Spannungshaltung, usw.)
Stromreserve: Bundesabgabe für die Regelung der Wasserkraftreserve zur Stärkung und Sicherung der Winterstromversorgung der Schweiz.
Grundpreis: Im Grundpreis sind u.a. die Grund- und Betriebs- und Systemkosten für das Stromnetz enthalten.
Solidarisierte Kosten swissgrid: Zuschlag für die Finanzierung von Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluindustrie.

 

Energie

Die Kosten für die gelieferte elektrische Energie.

Arbeitspreis: Einheitspreis (Rp./kWh)
Grundpreis: Im Grundpreis sind u.a. die Grund- und Betriebs- und Systemkosten für das Stromnetz enthalten.
 

Abgaben

Netzzuschlag: Bundesabgabe zur Förderung von erneuerbaren Energien und für die ökologische Sanierung der Wasserkraft.

 

Messkosten

In den Messkosten sind u.a die Leistung für das Zählerhandling, Datenverarbeitung und -übermittlung sowie dem Betrieb intelligenter Messsysteme enthalten. Für alle Arten von Zusammenschlüssen (z.B. EVG, vZEV, LEG) gelten einheitliche Messkosten pro Messpunkt - es wird keine Unterscheidung gemacht.

Marktangebot

Ihr Unternehmen hat einen Stromverbrauch von mehr als 100'000 kWh pro Jahr und Standort? Dann erhalten Sie von uns ein Marktangebot.

Bestellen Sie Ihr Marktangebot

Für ein indikatives Angebot (Richtangebot) füllen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular aus. Als Anhang senden Sie uns bitte einen Jahresauszug der letzten Stromrechnung und Ihre Lastgangdaten. Die Lastgangdaten erhalten Sie von Ihrem aktuellen Energielieferanten. Daraufhin nehmen wir gerne mit Ihnen Kontakt auf. Sie erhalten nachfolgend Ihr Angebot. Wünschen Sie eine spezielle Stromqualität oder ein Mehrjahresangebot? Bitte die entsprechenden Felder im Kontaktformular ausfüllen und abschicken.

Zum Kontaktformular

Einspeisevergütungssystem der EW Wald AG

Ab dem Tarifjahr 2026 ändert sich die Rückliefervergütung in der Schweiz grundlegend: Die Höhe der Vergütung für eingespeisten Strom richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Dabei wird ein schweizweit harmonisierter Preis vergütet. Zudem legt der Bundesrat für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150kW Minimalvergütungen fest.

Die aktuellen Rückliefertarife entnehmen Sie dem Tarifblatt "Preise 2026 für Rücklieferung elektr. Energie"

Tarifblätter

Das Tarifblatt mit allen Preisen können Sie nachfolgend herunterladen.

Tarifblatt 2026
Preise 2026 für Rücklieferung elektr. Energie
Digitale und maschinenlesbare Tarife 2026

 

Digitale & maschinenlesbare Tarife

Hier gelangen Sie zu den digitale & maschinenlesbaren Tarife.


Kontakt

Jonastrasse 12
8636 Wald
E-Mail: info@ew-wald.ch

Telefon: 055 256 56 56
Notfallnummer: 055 256 56 50